Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC


Acting in Concert: Damoklesschwert in der nachhaltigen Transformation
Mit seinen jüngsten Urteilen hat der BGH die Rechtsunsicherheit für die Marktpraxis wieder erhöht und die Diskussion um AiC erneut angestoßen



Benjamin Ruppert

Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen. In Deutschland sind diese Regelungen besonders restriktiv, weshalb hierzulande kaum derartige Kooperationen vorkommen. Dieser Beitrag vergleicht die internationalen AiC-Normen und stellt ihre Bedeutung für die nachhaltige Transformation der deutschen Wirtschaft dar.

Institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und andere Investmentgesellschaften sind Finanzintermediäre, die auf dem Kapitalmarkt eine zentrale Rolle einnehmen. Sie verwalten die Gelder ihrer Auftraggeber in treuhänderischer Verantwortung und investieren diese u. a. in Form von Aktienkapital in Unternehmen. Die damit verbundenen Eigentumsrechte können beispielsweise durch Abstimmung, Antragstellung und Debatten auf den Hauptversammlungen oder im Dialog mit den Unternehmensleitungsorganen ausgeübt werden (Shareholder Engagement). Mit diesen Einflussmöglichkeiten können sie Nachhaltigkeitsaspekte in den Unternehmen verbessern und den Unternehmenswert langfristig steigern.

Wenn Investmentgesellschaften darüber hinaus mit anderen Investoren kooperieren, erhöht sich deren Investorenmacht, da sie gemeinsam über mehr Eigenkapital und damit mehr Stimmrechte auf den Aktionärsversammlungen verfügen. Allerdings müssen sie dabei auf einem rechtlich schmalen Grat balancieren, denn gemeinsames bzw. abgestimmtes Handeln (AiC) wird von aufsichts- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften reglementiert.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2024; Seite 112 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Berichte: Anforderungen nehmen zu

    Steigende ESG-Anforderungen stellen Unternehmen, insbesondere KMU, vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag systematisiert gesetzliche und stakeholdergetriebene Erwartungen anhand von strukturierten Anforderungsprofilen. Ergänzend wird eine Marktübersicht geeigneter ESG-Tools präsentiert, die Unternehmen bei der Datenerhebung und Datenanalyse unterstützt. Ziel ist es, Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zur Realisierung einer strukturierten und effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Nachhaltigkeit hat für Unternehmen strategische Bedeutung. Im Zuge neuer Berichtspflichten rücken auch stakeholder-getriebene Nachhaltigkeitsinteressen zunehmend in den Fokus.

  • Nutzenverteilung und Zielkonflikte

    Win-win-Situationen gelten im wirtschaftsethischen Diskurs als Idealbild unternehmerischer Entscheidungspraxis. Doch in der Realität unterliegen sie oft einer verkürzten Darstellung, die Zielkonflikte zwischen Stakeholdern verschleiert. Anhand theoretischer Modelle und eines Fallbeispiels wird im Beitrag verdeutlicht, dass Corporate Governance regelmäßig mit Spannungen zwischen normativen Ansprüchen und ökonomischen Anforderungen konfrontiert ist.

  • Vertrauen als Corporate-Governance-Prinzip

    Vertrauen ist das wichtigste, aber ein oft vernachlässigtes Aktivum in Unternehmen. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst den aktuellen Stand der Vertrauenspraxis und typische Fallstricke des aktiven Vertrauensmanagements. Im Anschluss wird aus Governance-, Institutionen- und Vertrauensforschung der gestaltbare Kern von Vertrauen herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird das vom Autor entwickelte GIT-Konzept erörtert, das Vertrauen als integralen Bestandteil gestaltender Corporate Governance verankert.

  • Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen

    Viele Unternehmen investieren in betriebliche Nachhaltigkeit im Sinne der Durchführung von ESG-Maßnahmen. Eine aktuelle Studie der Beitragsautoren zeigt auf, dass solche Maßnahmen unterschiedliche, teils konträre - ESG-bezogene vs. finanzielle - Auswirkungen haben können. Es stellt sich somit nicht nur die Frage, ob, sondern auch wie und welche ESG-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Beitrags ist es, aus den Studienergebnissen Praxisimplikationen für die Unternehmensleitung und -überwachung abzuleiten.

  • Rechnungslegung & Nachhaltigkeit

    Seit der Veröffentlichung des "Omnibus package on Sustainability" herrscht große Verunsicherung aufseiten europäischer Unternehmen: Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung - und daran knüpfend der "Sustainable Corporate Governance" - ist zeitlich erneut in die Ferne gerückt und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung mit zahlreichen Fragezeichen verbunden. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen dennoch Entscheidungen dazu treffen, wie sie sich positionieren und welche Schritte sie zur Weiterentwicklung ihres Rechnungswesens setzen wollen.

  • Rechnungslegung: VSME-Standard

    Im Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner kleiner und mittelgroßer Unternehmen (VSME Standard) verabschiedet. Damit wird die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union erstmals anhand eines spezifischen Standards konkretisiert.

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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