Bei den ESG-Indikatoren im Fokus
Variable Vorstandsvergütung zwischen Regulierung und Investorendruck
Eine explorative Analyse der Leistungsindikatoren
Prof. Dr. Michael Babbel
Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023. Die Ergebnisse geben Einblick in aktuelle Trends der Vorstandsvergütung und dienen als Benchmark für eine fundierte Beurteilung und Optimierung der Vergütungspolitik.
Die Angemessenheit der Vergütung von Unternehmensvorständen wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert und steht im Fokus der öffentlichen Debatte. Ein zentraler Kritikpunkt ist dabei häufig die mangelnde Fähigkeit bestehender Vergütungssysteme, das Handeln des Managements mit den Interessen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Jensen und Meckling (1976) argumentieren, dass die monetäre Incentivierung des Managements ein geeignetes Mittel zur Harmonisierung dieser Interessen darstelle. Die Delegation der Entscheidungsbefugnis von den Eigentümern eines Unternehmens an ein professionelles Management erfordere demnach verhaltenssteuernde Maßnahmen, da das opportunistisch handelnde Management (Agent) seine Entscheidungen nicht zwangsläufig im Sinne der Eigentümer (Prinzipal) treffe.
Diese Konstellation ist in der Wirtschaftswissenschaft als Prinzipal-Agenten-Problem anerkannt. Zur Lösung werden neben der Überwachung des Vorstands (Monitoring) regelmäßig Anreizverträge (Incentives) eingesetzt, um das Verhalten des Vorstands gezielt zu steuern. Dabei wird die variable Vergütung an messbare Leistungsziele, wie z. B. Umsatz- oder Gewinnsteigerungen, den Börsenwert des Unternehmens oder Kostenreduktionen, geknüpft. Die Vergütung des Vorstands hängt somit davon ab, inwieweit diese vorgegebenen Ziele erreicht werden.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2025; Seite 14 bis 20) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Berichterstattung über steuerliche Aspekte
Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.
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Bei den ESG-Indikatoren im Fokus
Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.
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Governance im Unternehmen
Wenn mittelständische Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ist gleichzeitig eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Um knappe personelle und finanzielle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen, bedarf es einer Priorisierung.
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Abgrenzung des Risikomanagements
Risikomanagement und Krisenmanagement weisen eine Vielzahl wichtiger Verknüpfungspunkte auf. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt 2021 durch das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) und das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) erweiterten gesetzlichen Anforderungen an das Krisen- und Risikomanagement ist es wichtig, diese Bezüge zu kennen.
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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ESRS und die Bewertung von Auswirkungen
Die ESRS eröffnen weiten Gestaltungsspielraum bei der Operationalisierung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit. Dies gilt besonders für die Perspektive der Auswirkungs-Wesentlichkeit, mit der sich viele Unternehmen erstmals befassen. Bei der Bewertung müssen u. a. Maßstäbe festgelegt werden, wie die Wesentlichkeit bestimmt wird; in der Praxis ist die Umsetzung mit Unklarheit verbunden.
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Weiterbildungen des Aufsichtsrats
Nur wenige Aufsichtsräte bilden sich regelmäßig weiter. Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Aufsichtsrat sind jedoch regelmäßige Fortbildungen unerlässlich. Wie die Analyse der DAX-Konzerne zeigt, setzen die Unternehmen mit einer Ausnahme die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um.
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Monitoring von Finfluencer Relations
Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.
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Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere
In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.
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Entwaldungsfreie Lieferketten
"EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.