Änderungen der IFRS


Verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen
IFRS 18 veröffentlicht und Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 geplant



Dr. Jens Reinke, Prof. Dr. Stefan Müller

Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen. IFRS 18 und auch IASB/ED/2024/1 zielen dabei auf verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen für die Stakeholder und Abschlussadressaten ab. Dies stellt die Corporate Governance vor erhebliche Herausforderungen, da die Transparenz deutlich zunimmt und die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit erhöht wird, worauf im nachfolgenden Beitrag näher eingegangen wird.

Mit dem im April 2024 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS 18 ist eine der größten Änderungen der IFRS seit mehr als 20 Jahren vorgenommen worden. Inhaltlich werden die Darstellung und damit einhergehende Gliederungen sowie viele Angaben im Anhang neu geregelt. Neben weiteren Änderungen an bestehenden Standards wird IAS 1 komplett ersetzt. Im Ergebnis verändert sich dadurch die (Pflicht-)Darstellung in Richtung der Schaffung weiterer Transparenz, die die Analyse von Unternehmen künftig vereinfachen wird. Dem neuen IFRS 18 liegt zugrunde, dass die Berichterstattung zur Einschätzung der Ertragslage von Unternehmen als einer der wesentlichen Kritikpunkte von den Stakeholdern und Abschlussadressaten identifiziert wurde (IFRS 18.BC2 ff.).


Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2024; Seite 165 bis 172) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Berichte: Anforderungen nehmen zu

    Steigende ESG-Anforderungen stellen Unternehmen, insbesondere KMU, vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag systematisiert gesetzliche und stakeholdergetriebene Erwartungen anhand von strukturierten Anforderungsprofilen. Ergänzend wird eine Marktübersicht geeigneter ESG-Tools präsentiert, die Unternehmen bei der Datenerhebung und Datenanalyse unterstützt. Ziel ist es, Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zur Realisierung einer strukturierten und effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Nachhaltigkeit hat für Unternehmen strategische Bedeutung. Im Zuge neuer Berichtspflichten rücken auch stakeholder-getriebene Nachhaltigkeitsinteressen zunehmend in den Fokus.

  • Nutzenverteilung und Zielkonflikte

    Win-win-Situationen gelten im wirtschaftsethischen Diskurs als Idealbild unternehmerischer Entscheidungspraxis. Doch in der Realität unterliegen sie oft einer verkürzten Darstellung, die Zielkonflikte zwischen Stakeholdern verschleiert. Anhand theoretischer Modelle und eines Fallbeispiels wird im Beitrag verdeutlicht, dass Corporate Governance regelmäßig mit Spannungen zwischen normativen Ansprüchen und ökonomischen Anforderungen konfrontiert ist.

  • Vertrauen als Corporate-Governance-Prinzip

    Vertrauen ist das wichtigste, aber ein oft vernachlässigtes Aktivum in Unternehmen. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst den aktuellen Stand der Vertrauenspraxis und typische Fallstricke des aktiven Vertrauensmanagements. Im Anschluss wird aus Governance-, Institutionen- und Vertrauensforschung der gestaltbare Kern von Vertrauen herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird das vom Autor entwickelte GIT-Konzept erörtert, das Vertrauen als integralen Bestandteil gestaltender Corporate Governance verankert.

  • Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen

    Viele Unternehmen investieren in betriebliche Nachhaltigkeit im Sinne der Durchführung von ESG-Maßnahmen. Eine aktuelle Studie der Beitragsautoren zeigt auf, dass solche Maßnahmen unterschiedliche, teils konträre - ESG-bezogene vs. finanzielle - Auswirkungen haben können. Es stellt sich somit nicht nur die Frage, ob, sondern auch wie und welche ESG-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Beitrags ist es, aus den Studienergebnissen Praxisimplikationen für die Unternehmensleitung und -überwachung abzuleiten.

  • Rechnungslegung & Nachhaltigkeit

    Seit der Veröffentlichung des "Omnibus package on Sustainability" herrscht große Verunsicherung aufseiten europäischer Unternehmen: Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung - und daran knüpfend der "Sustainable Corporate Governance" - ist zeitlich erneut in die Ferne gerückt und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung mit zahlreichen Fragezeichen verbunden. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen dennoch Entscheidungen dazu treffen, wie sie sich positionieren und welche Schritte sie zur Weiterentwicklung ihres Rechnungswesens setzen wollen.

  • Rechnungslegung: VSME-Standard

    Im Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner kleiner und mittelgroßer Unternehmen (VSME Standard) verabschiedet. Damit wird die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union erstmals anhand eines spezifischen Standards konkretisiert.

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen